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IMPFUNG GEGEN INFEKTIONSKRANKHEITEN

Vytvořeno: 11. 12. 2012 Poslední aktualizace: 22. 6. 2020

Regelmäßige, besondere und außerordentliche Impfungen gegen Infektionskrankheiten werden auf der Grundlage des Prinzips der Pflicht und für die betreffende Person kostenlos durchgeführt. Die Pflicht, sich der betreffenden Impfung zu unterziehen, haben folgende Personen, natürliche Person, die einen Hauptwohnsitz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik hat,

Ausländer, denen der Hauptwohnsitz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik erlaubt wurde, Ausländer, die berechtigt sind, sich auf dem Gebiet der Tschechischen Republik dauerhaft aufzuhalten, Ausländer, die einen vorübergehender Wohnsitz auf dem Gebiet der Tschechischen Republik für die Dauer von mehr als 90 Tagen erlaubt wurde oder die berechtigt sind, sich länger als 90 Tage auf dem Gebiet der Tschechischen Republik aufzuhalten.

Kindertagesstätten oder Vorschuleinrichtungen dürfen nur Kinder annehmen, die entsprechend geimpft wurden, für die ein Beleg darüber vorliegt, dass das Kind immun gegen die Infektion ist oder dass das Kind wegen dauerhafter Kontraindikation (Verbot der Impfung aus gesundheitlichen Gründen) nicht geimpft werden darf.

Impfkalender für das 1. Lebensjahr, für Kinder, Minderjährige und Erwachsene, in denen konkrete Impfungen einschließlich der Zeitabstände der einzelnen Impfungen angeführt sind finden Sie unten. Sie sind auch auf folgender Webseite zu finden:

http://vaccine-schedule.ecdc.europa.eu/Pages/Scheduler.aspx