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GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

Vytvořeno: 11. 12. 2012 Poslední aktualizace: 22. 6. 2020

Das tschechische Gesundheitswesen ist auf einem hohen fachlichen Niveau und die Gewährleistung der medizinischen Versorgung erfordert hohe Kosten, die insbesondere aus der allgemeinen Krankenversicherung gezahlt werden. Es ist daher erforderlich, dass der Ausländer einen Versicherungsvertrag für die medizinischen Ausgaben schließt, auf dessen Grundlage die Kosten für seine Behandlung z. B. bei einer plötzlichen Erkrankung oder bei einem Unfall erstattet werden.

Gültige Rechtsvorschriften, die als Quelle der hier angeführten Informationen gedient haben:

  • Beschluss des Vorstands des Tschechischen Nationalrats Nr. 2/1993, über die Verkündung der Liste der Grundrechte und Freiheiten als Bestandteil der Verfassungsordnung der Tschechischen Republik
  • Gesetz Nr. 48/1997 Slg., über die öffentliche Krankenversicherung und über die Änderung und Ergänzung einiger zusammenhängender Gesetze, in der Fassung späterer Vorschriften
  • Gesetz Nr. 592/1992 Slg., über die Versicherungsbeiträge zur öffentlichen Krankenversicherung, in der Fassung späterer Vorschriften
  • Gesetz Nr. 258/2000 Slg., über den Schutz der öffentlichen Gesundheit und über die Änderung einiger zusammenhängender Gesetze in der Fassung späterer Vorschriften
  • Gesetz Nr. 372/2011 Slg., über die medizinischen Dienstleistungen und über die Bedingungen für die Erbringung dieser Dienstleistungen (Gesetz über medizinischen Dienstleistungen), in der gültigen Fassung
  • Gesetz Nr. 373/2011 Slg., über spezifische medizinischen Dienstleistungen, in der gültigen Fassung
  • Gesetz Nr. 374/2011 Slg., über den medizinischen Rettungsdienst, in der gültigen Fassung
  • Gesetz Nr. 551/1991 Slg., über die Allgemeine Krankenkasse der Tschechischen Republik, in der gültigen Fassung
  • Gesetz Nr. 280/1992 Slg., über Ressort-, Fach-, Betriebskrankenkassen und weitere Krankenkassen, in der gültigen Fassung
  • Gesetz Nr. 378/2007 Slg., über Arzneimittel, in der Fassung späterer Vorschriften
  • Gesetz Nr. 268/2014 GBl. über Medizinprodukte sowie zur Änderung des Gesetzes Nr. 634/2004 GBl. über Verwaltungsgebühren, in der geltenden Fassung