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FRISTEN FÜR DIE ENTRICHTUNG VON REGULIERUNGSGEBÜHREN

Vytvořeno: 11. 12. 2012 Poslední aktualizace: 22. 6. 2020
  1. sofort im Fall, dass es sich um die Entrichtung von Regulierungsgebühren sowie um die Entrichtung von Gebühren für die Ausgabe eines (teilweise) kostenpflichtigen Medikaments (Arzneimittels) oder Nahrungsmittels für besondere medizinische Zwecke durch eine Einrichtung für Apothekendienstleistungen (Apotheke) handelt;
  2. sofort oder nach Absprache mit dem Dienstleister im Bereich der medizinischen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gewährleistung der medizinischen Versorgung.