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ARTEN DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG

Vytvořeno: 11. 12. 2012 Poslední aktualizace: 22. 6. 2020

ARTEN DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG

Ambulante Behandlung

Eine ambulante Behandlung wird in der Arztpraxis durchgeführt und betrifft solche Zustände, bei denen der Patient nicht ins Krankenhaus eingewiesen werden muss oder bei denen keine stationäre Behandlung in einer medizinischen Einrichtung, die die so genannte Eintagesbetreuung gewährleistet, erforderlich ist. Für die ambulante Behandlung sind Ärzte der primären Versorgung und Fachärzte zuständig.Die Person, die eine medizinische Versorgung verlangt (Patient, kranke Person), wendet sich in der Regel zunächst an die für die primäre Versorgung zuständigen Ärzte, das heißt an den Hausarzt, den Kinderarzt, Zahnarzt und Frauenarzt. Bei Ärzten, die für die primäre Versorgung zuständig sind, ist die vorherige Registrierung des Versicherten (Patienten), seine Übernahme zur Behandlung durch den Arzt erforderlich.

 

Ein Arzt darf in folgenden Fällen die Behandlung eines Patienten ablehnen:

  • wenn die Übernahme des Versicherten für den Arzt eine solche Arbeitsbelastung darstellen würde, die den Arzt an einer entsprechenden Behandlung dieses Patienten oder anderer Patienten, die bei dem Arzt bereits in Behandlung sind, hindern würde;
  • wenn die Entfernung der Arztpraxis so groß ist, dass der Arzt den Patienten im Notfall am Ort des Aufenthalts des Patienten nicht besuchen kann (Hausbesuch);
  • wenn der Patient nicht bei der Krankenkasse versichert ist, mit der der Dienstleister  einen Vertrag geschlossen hat;die bezieht sich jedoch nicht auf Versicherte aus anderen Staaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes, der schweizer Konföderation bzw. aus Staaten, mit denen die Tschechische Republik einen Vertrag über die soziale Absicherung geschlossen hat, der im sachlichen Umfang die Ansprüche an eine Krankenversorgung beinhaltet.

Bei einer Ablehnung darf der Versicherte eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung verlangen. Wenn die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann (z. B. Unfall oder akute plötzliche Erkrankung) darf der Arzt die Behandlung nicht ablehnen, danach wird der Patient an den behandelnden (registrierenden) Arzt überwiesen. Einen Facharzt darf der Patient ohne Empfehlung eines für die primäre Versorgung zuständigen Arztes aufsuchen. Die ambulante Versorgung wird folgendermaßen gewährleistet:a) als primäre ambulante Versorgung: darunter sind präventive, diagnostische, medizinische Tätigkeiten sowie Begutachtungen und Konsultationen zu verstehen; des Weiteren umfasst die primäre ambulante Versorgung die Koordinierung sowie die Sicherstellung der anschließenden medizinischen Dienstleistungen durch andere Dienstleister (Fachärzte, medizinische Einrichtungen); zu der primären ambulanten Versorgung gehören auch Hausbesuche, b) als spezialisierte ambulante Versorgung: die durch Fachärzte aus den einzelnen Bereichen der medizinischen Versorgung gewährleistet wird (z. B. Innere Medizin, Chirurgie, Kardiologie u. ä.), c) als stationäre Behandlung: die für die Patienten bestimmt ist, deren Gesundheitszustand eine wiederholte tägliche ambulante Versorgung erfordert.

 

Stationäre Behandlung

Wenn es der Charakter der Erkrankung erfordert, empfiehlt der für die primäre Versorgung zuständige Arzt oder der ambulante Facharzt die Behandlung des Patienten im Krankenhaus (in einer medizinischen Einrichtung des Dienstleisters mit Krankenbetten) oder der für die primäre Versorgung zuständige Arzt wird die Einweisung des Patienten ins Krankenhaus selbst vereinbaren. In den medizinischen Einrichtungen wird folgende stationäre Behandlung gewährleistet: akute Behandlung, standardmäßige Behandlung, akute intensive Behandlung, anschließende Behandlung und langfristige Behandlung. Das Gesetz über die medizinischen Dienstleistungen definiert die stationäre Behandlung als medizinische Versorgung, die nicht ambulant gewährleistet werden kann und für deren Gewährleistung die Hospitalisierung des Patienten unerlässlich ist. Die stationäre Behandlung muss in einer medizinischen Einrichtung des Dienstleisters im Bereich der medizinischen Dienstleistungen mit durchgehendem Betrieb gewährleistet werden.

Die stationäre Behandlung erfolgt als: a) akute standardmäßige stationäre Behandlung:für Patienten mit einer plötzlichen Erkrankung oder mit einer plötzlichen Verschlechterung einer chronischen Krankheit, die seine Gesundheit erheblich gefährden, jedoch nicht unmittelbar zum Versagen der Organfunktionen führen, oder zur Erbringung von medizinischen Leistungen, die nicht ambulant erbracht werden können, oder zur Einleitung einer rechtzeitigen heilenden Rehabilitation, b) akute intensive stationäre Behandlung: für Patienten, bei denen plötzlich die Organfunktionen versagen oder gefährdet sind oder bei denen solche Zustände begründet zu erwarten sind. c) anschließende stationäre Behandlung: für Patienten, bei denen die grundlegende Diagnose gestellt wurde und deren gesundheitlicher Zustand stabilisiert wurde, für Patienten zur Bewältigung einer plötzlichen Erkrankung oder einer plötzlichen Verschlechterung einer chronischen Krankheit,

  • für Patienten, für deren gesundheitlichen Zustand eine Nachbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sind, für Patienten, die teilweise oder vollständig von der Unterstützung der grundlegenden Organfunktionen abhängig sind, d) langfristige stationäre Behandlung ist für Patienten bestimmt, deren Gesundheitszustand durch die medizinischen Versorgung nicht wesentlich verbessert werden kann, sich aber ohne dauerhafte medizinische Versorgung verschlechtert; des Weiteren ist die langfristige stationäre Behandlung für Patienten mit Störungen der grundlegenden Organfunktionen bestimmt.

 

Medizinischer Rettungsdienst und Bereitschaftsdienst

Der medizinische Rettungsdienst ist eine medizinische Dienstleistung, in deren Rahmen auf der Grundlage eines Notrufs insbesondere die unaufschiebbare Versorgung vor der eigentlichen Behandlung im Krankenhaus für Personen mit erheblichen Gesundheitsschäden oder einer direkten Gefährdung des Lebens gewährleistet wird. Diese Dienstleistung wird bei plötzlichen schweren Erkrankungen oder bei Unfällen in Anspruch genommen, wenn der Patient nicht in der Lage ist, den Arzt selbst aufzusuchen, und wenn eine Behandlung direkt am Ort des Geschehens und ggf. auch die Beförderung des Betroffenen in eine medizinische Einrichtung eines Dienstleisters mit Krankenhausbetten bei durchgehender medizinischer Behandlung erforderlich ist, damit es zu keiner weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder zur Gefährdung des Betroffenen kommt.

Kostenlose Notrufnummern: 155 – nationale Notrufnummer bei gesundheitlichen Notfällen (medizinischer Rettungsdienst) 112 – einheitliche europäische Notrufnummern für Vorfälle, bei denen eine höhere Anzahl von Personen medizinisch versorgt werden muss, und zur Aktivierung des integrierten Rettungssystems (dazu gehören: die Polizei der Tschechischen Republik, die Dienstleister im Bereich des medizinischen Rettungsdienstes, die Feuerwehr und die Brandschutzeinheiten) –

Der aus den Mitteln der Krankenversicherung erstattete Rettungsdienst ist auch für weniger schwerwiegende plötzliche Erkrankungen, einschließlich Unfälle oder Zahnschmerzen außerhalb der Sprechstunden oder in Abwesenheit des zuständigen Arztes, bestimmt. Je nach den Bedingungen vor Ort vertreten sich die Ärzte, in den eigenen Praxen gegenseitig, oder diese medizinische Versorgung wird in speziellen Sprechzimmern des medizinischen Bereitschaftsdienstes und in den Sprechzimmern des Bereitschaftsdienstes der Zahnärzte gewährleistet.

Die vorgenannten Bereitschaftsdienste bieten in der Regel auch Dienstleister mit stationärer Behandlung (Krankenhäuser) an.

Informationen sind in den Abteilungen für Gesundheitswesen bei den Bezirksämtern oder bei der Dispatcherstelle der medizinischen Rettungsdienste erhältlich.

 

Betriebsärztliche Dienstleistungen

Diese medizinischen Dienstleistungen haben präventiven Charakter und beurteilen den Einfluss der Arbeitstätigkeit, des Arbeitsumfelds und der Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit. Einen Bestandteil der betriebsärztlichen Dienstleistungen stellen präventive Untersuchungen und Beurteilungen des gesundheitlichen Zustands dar, bei denen die Arbeitstauglichkeit beurteilt wird, und des Weiteren wird Beratung im Bereich des Schutzes der Gesundheit bei der Arbeit sowie des Schutzes vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und mit der Arbeit zusammenhängenden Krankheiten gewährleistet. Im Rahmen der betriebsärztlichen Dienstleistungen organisiert und bezahlt der Arbeitgeber die Schulungen seiner Angestellten im Bereich der ersten Hilfe sowie die entsprechende regelmäßige Überwachung der Arbeitsplätze sowie der Ausübung von Arbeitstätigkeiten oder Diensten.

 

Langfristige Versorgung

Zweck ist eine aktive und langfristige Überwachung des Gesundheitszustandes des Patienten der gefährdet ist oder an einer Krankheit leidet oder dem eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes droht, bei dem gemäß der Entwicklung der Krankheit begründet eine solche Veränderung des Gesundheitszustandes vorausgesetzt werden kann, deren zeitgerechte Behandlung auf wesentliche Weise den weiteren Heilungsprozess und den Krankheitsverlauf beeinflussen kann.

 

Kuraufenthalte-Rehabilitationsmaßnahmen

Kuraufenthalte stellen manchmal einen unerlässlichen Bestandteil des Heilungsprozesses dar. Den Kuraufenthalt empfiehlt der behandelnde Arzt und bestätigt der Revisionsarzt. Den Antrag auf einen Kuraufenthalt stellt der registrierende Hausarzt oder der behandelnde Arzt bei der Hospitalisierung.

 

Zurverfügungstellung von heilenden Präparaten und medizinischen Mitteln

In der Tschechischen Republik existiert ein umfangreiches Apothekennetz, mit dessen Hilfe die Distribution von Arzneimitteln und medizinischen Mitteln sichergestellt wird, und zwar sowohl auf der Grundlage eines vom Arzt ausgestellten Rezepts als auch ohne Rezept – frei verkäuflich.

 

Gültigkeit des ärztlichen Rezepts:

  • 1 Tag nach dem Ausstellungstag für ein Rezept vom Bereitschaftsdienst,
  • 5 Tage für ein Rezept für Antibiotika und antimikrobiale Chemotherapeutika,
  • 14 Tage für andere Rezepte, sofern der zuständige Arzt nichts anderes festlegt.

 

Präventive Maßnahmen

Der  für die primäre Versorgung zuständige Arzt führt Präventivuntersuchungen und Impfungen gegen Infektionskrankheiten durch.